Im Falle des Abschlusses eines Verbrauchkreditvertrages hat das Kreditinstitut den Verbraucher über ein bestehendes Widerrufsrecht aufzuklären. Dieses Widerrufsrecht kann verschiedene Gründe haben, so kann es sich aus kreditrechtlichen Vorschriften, aus dem Gesichtspunkt eines Haustürgeschäfts oder aber aus fernabsatzrechtlichen Vorschriften ergeben.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Kreditinstitut den Verbraucher zutreffend über das Bestehen und die Möglichkeit des Widerrufs informiert. Dies ist grundsätzlich schwierig, denn die entsprechenden Vorgaben haben sich seit den 1990er Jahren vielfach geändert. Viele Kreditinstitute haben die entsprechenden Widerrufsbelehrungen nicht sorgfältig formuliert oder im Einzelfall falsch verwendet. Dies führt dazu, dass das Widerrufsrecht nicht durch ordnungsgemäße Belehrung untergegangen ist und damit eventuell heute noch bestehen kann.
Neben der Frage, ob die Widerrufsbelehrung richtig oder falsch ist bzw. sich an die Vorgaben der Musterbelehrung hält, sind die Fragen einer eventuellen Änderung der Konditionen oder aber einer Umschuldung zu beachten. Die Materie ist äußerst kompliziert und erfordert entsprechende Sachkenntnis.
Aufgrund der nunmehr niedrigen Zinsen, macht es jedoch durchaus Sinn sich die Optionen aufzeigen zu lassen und eventuell den Widerruf zu erklären bzw. mit der Bank über neue Konditionen zu verhandeln. Wenn Sie die richtigen Argumente haben, stellen sich nicht alle Banken quer und es können vernünftige Ergebnisse auch ohne Rechtsstreit erreicht werden.
Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an der sich mit dem Verbraucherkreditrecht auskennt. Bei Interesse stehe ich gerne zur Verfügung.
Alexander Ermel
-Rechtsanwalt
-Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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