Beitragsverpflichtung zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK)


Die SOKA-Bau AG zieht Beiträge der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) ein. Sie ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. In dieser Eigenschaft überwacht und überprüft die SOKA-Bau AG den Markt und sucht ständig nach beitragspflichtigen Betrieben. Oftmals gelingt es den zumeist kleinen Handwerksbetrieben nicht das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Beitragsverpflichtung zu überprüfen und wirksam gegen diese Beitragsverpflichtung vorzugehen. Damit sind sehr hohe Kosten verbunden, denn die SOKA-Bau AG verlangt zwischen 17,2 – 19,2 % der Bruttolohnsumme als Beitrag. Hier kommen selbst in kleineren Unternehmen schnell 60.000 € oder mehr über die letzten Jahre zusammen. Diese werden dann eingefordert.

 

Für Unternehmen, die diese Kosten weder in die Preiskalkulation einbeziehen konnten, noch diese Preise am Markt erzielen können bedeutet dies einen Kampf gegen die Insolvenz.

 

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Oftmals stellt sich schon außerhalb eines Gerichtsverfahrens heraus, dass der Betrieb oder zumindest einige Mitarbeiter nicht beitragspflichtig sind. Werden vom Unternehmer vorgerichtlich schon Fehler gemacht, ist ein Prozess fast unvermeidbar und nur noch schwer zu gewinnen.