Bank- und Kapitalmarktrecht


Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein weites Feld. Der Kunde steht oftmals einem strukturell überlegenen Vertragspartner gegenüber. Kreditinstitute und auch Finanzdienstleister haben oftmals Rechtsabteilungen und "teuere" Rechtsanwälte die sie vertreten.

Ich vertrete Kunden von Kreditinstituten in sämtlichen Fragen des Bankrechts. Das sind z.B. Fragen

  • des Kredit- und Kreditsicherheitenrechts,

  • der Vermögensberatung- und Vermögensverwaltung und

  • des Wertpapierhandelsrechts.

Ich vertrete Kunden von Finanzdienstleistern, Vermögensverwaltern und Anlageberatern in Fragen

  • der fehlerhaften Anlageberatung bei Kapitalanlagen,

  • des Kapitalanlagebetruges und

  • der Prospekthaftung.

In diesen Fällen ist es mein Anliegen die Ansprüche meiner Mandanten zu prüfen, die Erfolgsaussichten darzustellen und dann die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Nicht jeder Fall, jeder Mandant und jeder Gegner eignet sich für einen Rechtsstreit im gerichtlichen Verfahren. Manchmal ist es günstiger sich mit dem Gegner zu einigen. Aus einer Vielzahl von bearbeiteten Mandaten kenne ich die Stärken und Schwächen beider Seiten.