Immobilienmakler


 

Im Bereich der Immobilienwirtschaft werden oftmals Makler eingeschaltet, um die Vertragsparteien zusammenzubringen. Sei es beim Kauf oder Verkauf von Immobilien oder deren Vermietung. Streitpunkte finden sich in der anwaltlichen Praxis oft dort, wo keine klaren vertraglichen Regelungen im Voraus getroffen werden. Insbesondere die Frage des Maklerlohns, der sogenannten Maklercourtage steht dabei häufig im Vordergrund der einzelnen Streitigkeiten. Für den Makler, der seinen Lebensunterhalt mit der Zusammenführung von Vertragsparteien bestreitet, stellt sich die Frage, wer seinen Maklerlohn zahlt, ebenso für die Vertragsparteien.

 

 

Weitere Fragen sind oft solche, wem ist das Verhalten des Maklers zuzurechnen. Insbesondere bei Fragen, ob die Immobilie mängelbehaftet ist besteht Streitpotential. Da der Makler nach dem Gesetz erfolgsabhängig bezahlt wird, hat der Makler auch ein Eigeninteresse am Zustandekommen des Vertrages. Da wo der seriöse Makler über ihm bekannte Mängel aufklärt, verschweigt der unseriöse Makler oftmals diese Mängel, da sie zur Minderung des Kaufpreises und damit zur Minderung der Maklercourtage führen oder das Geschäft gänzlich platzen lassen.

 

 

Aus langjähriger Erfahrung aus der Immobilienpraxis bin ich mit den Problemen in der Abwicklung von Immobiliengeschäften, Gewerberaum- und Wohnmietverträgen vertraut und kann so bereits im Vorfeld Tipps geben, damit nach Vertragsschluss weder Makler noch Kunde ungerechtfertigt belastet werden.

 

 

Insbesondere sollten auch Immobilienmakler über die Neuerungen, wie z.B. Energieausweise, Gesetzesänderungen bei der Tragungspflicht von Maklercourtagen, Fernabsatzwiderrufsrechten, etc. informiert sein. Dies gilt auch für Kunden, die ggf. ihre Maklerverträge widerrufen können und so von zumindest einem Teil der Courtage loskommen können.